Die Parteien streiten über den der Antragstellerin zustehenden nachehelichen Unterhalt.
Die Ehegatten haben am 30. Mai 1984 die Ehe geschlossen, aus der zwei Kinder, Jasmin, geboren am 13. November 1989, und Bastian, geboren am 18. August 1997, hervorgegangen sind. Die Antragstellerin ist Hausfrau und betreut nach der Trennung der Parteien die gemeinsamen Kinder allein. Der Antragsgegner ist Berufssoldat; seine Dienststelle ist der Stützpunkt Bonn-St. Augustin. Auf ein bei seinem Vater aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten für seinen Pkw zahlt er monatlich 300 DM (153,39 EUR); einen Kredit zur Finanzierung der Anschaffungskosten für den Pkw der Antragstellerin führte er bis einschließlich August 2002 mit monatlich 280 DM (143,16 EUR) zurück. Die Parteien haben im wesentlichen darüber gestritten, in welcher Höhe dem Antragsgegner Fahrtkosten als berufsbedingte Aufwendungen entstehen.
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