Auf die Beschwerden des Antragsgegners werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Eberswalde vom 28.02.2019 und vom 22.03.2019 - Az.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Beschwerdewert wird auf 6.909 € (Beschluss vom 28.02.2019) bzw. auf 7.113 € (Beschluss vom 22.03.2019) festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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