Die Beschwerde des antragstellenden Landes gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Hamborn vom 22.10.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem antragstellenden Land auferlegt.
II.Der Beschwerdewert wird für die Zeit bis zur Teilbeschwerderücknahme am 14.01.2022 auf (3.104 € + 12 x 341,50 € =) 7.202 € und für die nachfolgende Zeit auf (3.104 € + 12 x 236 € =) 5.936 € festgesetzt.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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