OLG Naumburg - Beschluss vom 06.04.2005
8 WF 19/05
Normen:
ZPO § 78c Abs. 3 ; ZPO § 568 Satz 1 ;
Fundstellen:
NJ 2005, 318
OLGReport-Naumburg 2005, 644
Vorinstanzen:
AG Oschersleben, vom 26.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 279/02

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Anwaltes ohne dessen Antrag

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2005 - Aktenzeichen 8 WF 19/05

DRsp Nr. 2005/6749

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Anwaltes ohne dessen Antrag

»Gegen die Aufhebung der Beiordnung eines Anwaltes ohne dessen Antrag und gegen seinen Willen ist in entsprechender Anwendung von § 78c Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig.«

Normenkette:

ZPO § 78c Abs. 3 ; ZPO § 568 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.