Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 4 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 07. November 2012 - UR
Die Beteiligte Ziff. 4 hat den Beteiligten Ziff. 1-3 ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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