Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 21.09.2015 - 1 F 219/14 - in Nr. 1. des Tenors aufgehoben. Der Antrag der Mutter wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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