I. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien vorab geschieden und sodann den Versorgungsausgleich in der Weise geregelt, daß es zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft des Ehemannes (Antragsgegner) bei der Deutschen Bundespost, Landespostdirektion Berlin (weitere Beteiligte zu 3), auf dem Versicherungskonto der Ehefrau (Antragstellerin) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, weitere Beteiligte zu 1) Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 90,93 DM, bezogen auf das Ehezeitende am 30. September 1978, begründet hat. Dem liegt eine Saldierung der ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechte mit folgenden Bewertungen zugrunde:
Ehemann:
Beamtenversorgung: 302,42 DM
gesetzliche Rentenversicherung: 83,50 DM
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385,92 DM 385,92 DM
Ehefrau:
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: 44,60 DM
gesetzliche Rentenversicherung: 159,46 DM
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204,06 DM 204,06 DM
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Wertunterschied: 181,86 DM.
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