Die am 29. Dezember 1969 als nichteheliches Kind der deutschen Staatsangehörigen Irmgard Martha K. in Detmold geborene Klägerin nimmt den Beklagten, der niederländischer Staatsangehöriger ist, auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhalt in Anspruch. Sie hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Für sie ist Pflegschaft beim Amtsgericht B. anhängig.
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