OLG Celle - Beschluss vom 13.03.2000
15 UFH 1/00
Normen:
ZPO § 641i Abs. 3 § 485 ; BGB § 1600e ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1100
OLGReport-Celle 2000, 116

Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage nach Tod des Vaters

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2000 - Aktenzeichen 15 UFH 1/00

DRsp Nr. 2004/8089

Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage nach Tod des Vaters

Mit dem Tod des im Vorprozess auf seine Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes ist für jegliches Klageverfahren, das die Wiederherstellung des Vaterschaftsfeststellungsprozesses zum Gegenstand hat, der allein passiv legitimierte Prozessgegner entfallen. Auch gegen die Erben kann eine Restitutionsklage nicht geführt werden, da die personenrechtliche Rechtstellung des Vaters nicht auf die Erben übergegangen ist.

Normenkette:

ZPO § 641i Abs. 3 § 485 ; BGB § 1600e ;
Fundstellen
NJW-RR 2000, 1100
OLGReport-Celle 2000, 116