Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage nach Tod des Vaters
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2000 - Aktenzeichen 15 UFH 1/00
DRsp Nr. 2004/8089
Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage nach Tod des Vaters
Mit dem Tod des im Vorprozess auf seine Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes ist für jegliches Klageverfahren, das die Wiederherstellung des Vaterschaftsfeststellungsprozesses zum Gegenstand hat, der allein passiv legitimierte Prozessgegner entfallen. Auch gegen die Erben kann eine Restitutionsklage nicht geführt werden, da die personenrechtliche Rechtstellung des Vaters nicht auf die Erben übergegangen ist.