BGH - Beschluß vom 04.06.1997
XII ARZ 11/79
Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 S. 5, § 640a Abs. 1 ;

Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung im Prozeßkostenhilfeverfahren

BGH, Beschluß vom 04.06.1997 - Aktenzeichen XII ARZ 11/79

DRsp Nr. 1997/5230

Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung im Prozeßkostenhilfeverfahren

Eine Zuständigkeitsbestimmung durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht ist auch im Prozeßkostenhilfeverfahren zulässig, setzt aber auch dort voraus, daß sich verschiedene Gerichte rechtskräftig für unzuständig erklärt haben.

Normenkette:

ZPO § 36 Nr. 6, § 281 Abs. 2 S. 5, § 640a Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen nicht vor.