Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 07.07.2022 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.346 € Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller beantragt im Wege des Stufenantrags,
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