Der Senat weist gemäß §
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen.
III.Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C in S für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
IV.Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Hinweis des Senats bis zum 02.10.2014. Der Antragsteller mag innerhalb dieser Frist eine Rücknahme der Beschwerde - aus Kostengründen - in Erwägung ziehen.
I.
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