Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im Übrigen tragen die Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist eine Beschwerde der Beteiligten zu 4. und 5. gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs.
In der Hauptsache betrifft das Verfahren die einstweilige Anordnung von Umgang der Beteiligten zu 4. und 5. mit ihren derzeit fremduntergebrachten, am XX.XX.2022 geborenen, Kindern.
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