Die Parteien streiten um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Olivia, geb. am _ 1994.
Der Antragsteller, der die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, und die Antragsgegnerin, die Italienerin ist, sind seit Oktober 1992 miteinander verheiratet und lebten bis zu ihrer Trennung im September 2000 in F. Seit September 2000 lebt die Antragsgegnerin in Rom; Olivia blieb zunächst beim Antragsteller in F. Olivia besitzt die niederländische und die italienische Staatsangehörigkeit.
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