Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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