Auf die Beschwerde des Antragstellers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der am 13.11.2015 verkündete Anerkenntnisteilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plettenberg aufgehoben.
Gerichtskosten werden für die Rechtsmittelinstanz nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Wert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I
Der Antragsteller ist der Antragsgegnerin aus einer notariellen Urkunde zur Zahlung laufenden Trennungsunterhalts in monatlicher Höhe von 520,00 € verpflichtet, deren Abänderung er begehrt.
Im Termin am 30.10.2015 hat er beantragt,
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