BGH - Urteil vom 11.04.1990
XII ZR 32/89
Normen:
BGB § 745 Abs. 1, Abs. 2 ; ZPO § 301 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 301 Nr. 6
NJW 1991, 570
WM 1990, 1435
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 25.05.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 665/82
OLG Düsseldorf, vom 09.03.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 141/88

Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung durch einen vom Mitgebrauch ausgeschlossenen Miteigentümer

BGH, Urteil vom 11.04.1990 - Aktenzeichen XII ZR 32/89

DRsp Nr. 2004/3832

Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung durch einen vom Mitgebrauch ausgeschlossenen Miteigentümer

1. Der Erlaß eines Teilurteils ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen besteht.2. Für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung durch einen Miteigentümer müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, etwa daß dem ihm entgegen seinem Verlangen der Mitgebrauch des Eigentums hartnäckig verweigert worden ist oder daß er mit hinreichender Deutlichkeit eine billigem Ermessen entsprechende Benutzungsregelung nach § 745 Abs. 2 BGB verlangt hat, die die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die fragliche Wohnung einschließt.

Normenkette:

BGB § 745 Abs. 1, Abs. 2 ; ZPO § 301 Abs. 1 ;

Tatbestand: