AG Leipzig, vom 14.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 330 F 1322/03
Zulässigkeit von Rundungsdifferenzen beim Versorgungsausgleich
OLG Dresden, Beschluss vom 13.02.2006 - Aktenzeichen 20 UF 31/06
DRsp Nr. 2007/11366
Zulässigkeit von Rundungsdifferenzen beim Versorgungsausgleich
»Der im Versorgungsausgleichsverfahren ermittelte Ausgleichsbetrag ist unter Beachtung von § 121 Abs. 2SGB VI zu runden; eine im Umfang der Rundungsdifferenz gegebenenfalls eintretende Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes ist nach der gesetzlichen Berechnungsvorgabe hinzunehmen. «