OLG Saarbrücken - Beschluss vom 17.02.2014
6 WF 1/14
Normen:
BGB § 1375 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRB 2014, 446
FuR 2014, 605
Vorinstanzen:
AG Saarlouis - 22 F 88/12 GÜ - 24.07.2013,

Zulässigkeit weiterer Auskunftsansprüche im Rahmen einer StufenklageVoraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.2014 - Aktenzeichen 6 WF 1/14

DRsp Nr. 2014/7959

Zulässigkeit weiterer Auskunftsansprüche im Rahmen einer StufenklageVoraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen

1. Im Rahmen einer Stufenklage können auch dann, wenn die zunächst geltend gemachten Auskunftsanträge rechtskräftig zuerkannt worden sind, weitere Auskunftsansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden. 2. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen gemäß § 1375 Abs. 2 BGB.

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 24. Juli 2013 - 22 F 88/12 GÜ - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise aufgehoben und zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - in Saarlouis zurückverwiesen, soweit der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe für die folgenden beabsichtigten Anträge nicht bewilligt worden ist:

1. Es wird festgestellt, dass die Beteiligten seit dem 1. September 2011 getrennt leben.

2. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Antragsgegnerin Auskunft zu erteilen

a. über sein Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung am 1. September 2011,