OLG Celle - Urteil vom 24.01.2006
10 UF 190/05
Normen:
BGB § 1571 § 1587c ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1544
NJW 2006, 922
OLGReport-Celle 2006, 404
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 607 F 4345/03

Zum Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Altersunterhalt) bei Unterhaltsbedürftigkeit aufgrund Versorgungsausgleichs?

OLG Celle, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen 10 UF 190/05

DRsp Nr. 2006/2420

Zum Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (Altersunterhalt) bei Unterhaltsbedürftigkeit aufgrund Versorgungsausgleichs?

»Ein Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB) besteht nicht, wenn der während der Ehe wirtschaftlich stärkere Ehegatte erst aufgrund des Versorgungsausgleichs unterhaltsbedürftig wird, aber nicht mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich eine Kürzung des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587c BGB geltend gemacht hat.«

Normenkette:

BGB § 1571 § 1587c ;

Entscheidungsgründe:

I.

Hinsichtlich des erstinstanzlichen Sachverhalts und des Inhalts der angefochtenen Entscheidung wird auf das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 29. Juni 2005 verwiesen

Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich hatte die ZVK H. Beschwerde eingelegt, diese jedoch nach Hinweis des Senats auf die Unzulässigkeit zurückgenommen.

Gegen das Urteil hat der Antragsgegner Berufung eingelegt, mit der er in erster Linie die Abweisung des Scheidungsantrages und hilfsweise die Verurteilung der Antragstellerin zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von monatlich 960, EUR an ihn erreichen will.