OLG Naumburg - Urteil vom 20.07.2000
8 UF 54/00
Normen:
BGB § 1612 § 1612a ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1319
OLGReport-Naumburg 2001, 33

Zum Eintritt der Volljährigkeit im Verlauf eines Unterhaltsrechtsstreits und zur Vortragslast bei Geltendmachung des Regelunterhalts

OLG Naumburg, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 8 UF 54/00

DRsp Nr. 2002/6224

Zum Eintritt der Volljährigkeit im Verlauf eines Unterhaltsrechtsstreits und zur Vortragslast bei Geltendmachung des Regelunterhalts

1. Tritt während der Anhängigkeit eines Verfahrens zur Regelung des Kindesunterhalts die Volljährigkeit ein, dann hat das Gericht darauf hinzuweisen, dass nur noch das Kind selbst seine Ansprüche verfolgen kann, und gegebenenfalls erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten. 2. Verlangt das Kind den Regelunterhalt einer bestimmten Altersstufe, dann genügt es damit seiner Vortragspflicht, denn damit ist zugleich die Behauptung verbunden, dass der Unterhaltsschuldner wenigstens so viel Einkommen hat, diesen "Mindestunterhalt" zahlen zu können. Es ist dann Aufgabe des Pflichtigen, das zu widerlegen.

Normenkette:

BGB § 1612 § 1612a ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1319
OLGReport-Naumburg 2001, 33