OLG Brandenburg - Urteil vom 22.01.2008
10 UF 162/07
Normen:
BGB § 1565 Abs. 1 ; BGB § 1567 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 262
OLGReport-Brandenburg 2008, 577
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 10.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 990/06

Zum Getrenntleben eines Ehepaares innerhalb der ehelichen Wohnung

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 10 UF 162/07

DRsp Nr. 2008/3565

Zum Getrenntleben eines Ehepaares innerhalb der ehelichen Wohnung

Zum Getrenntleben eines Ehepaares innerhalb der ehelichen Wohnung bei getrennten Schlafzimmern aber teilweise gemeinsamen Mahleiten, teilweiser arbeitsteiliger Haushaltsführung umd Auftreten als Ehepaar.

Normenkette:

BGB § 1565 Abs. 1 ; BGB § 1567 Abs. 1 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben am 21.9.1990 vor dem Standesbeamten des Standesamts M... von B... die Ehe geschlossen. Sie sind berufstätig und wohnen im Haus des Antragstellers in H....

Der Antragsteller möchte von der Antragsgegnerin geschieden werden und hat behauptet, man lebe jedenfalls seit Januar 2006 voneinander getrennt. Die Antragsgegnerin hat dies in Abrede gestellt.

Durch das am 10.7.2007 verkündete Urteil hat das Amtsgericht den Scheidungsantrag abgewiesen. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.

Gegen dieses Urteil wendet sich der Antragsteller mit der Berufung. Er trägt vor: