OLG Köln - Beschluß vom 10.09.1993
26 WF 33/93
Normen:
BGB §§ 1569 ff.; EGBGB Art. 18 Abs. 4, Art. 234 § 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 708

Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden

OLG Köln, Beschluß vom 10.09.1993 - Aktenzeichen 26 WF 33/93

DRsp Nr. 1994/12055

Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden

Für den nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden, aber bereits vor dem Beitritt in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, gelten die Normen des BGB.

Normenkette:

BGB §§ 1569 ff.; EGBGB Art. 18 Abs. 4, Art. 234 § 5 ;

Gründe: