I.
Die Antragstellerin hat mit Antrag vom 23.04.2008 beim Amtsgericht Potsdam (Az.: 34 C 137/08) gemäß § 1 Gewaltschutzgesetz eine einstweilige Verfügung gegen den Antragsgegner begehrt, diesem zu untersagen, ihr gegenüber die Kontaktaufnahme unter Verwendung von Kommunikationsmitteln sowie ihr, ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen minderjährigen Kindern gegenüber die Annäherung auf eine Entfernung von 100 Metern ferner sie, ihre Familienangehörigen, ihre Freunde und Bekannte zu kontrollieren und zu beobachten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|