OLG Naumburg - Beschluss vom 06.12.2000
8 WF 218/00
Normen:
BGB § 1612a ; ZPO § 642a a.F. ; KindUG Art. 5 § 2 Art. 5 § 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1320

Zum Umfang der Anwendung des Art. 5 § 3 KindUG

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.12.2000 - Aktenzeichen 8 WF 218/00

DRsp Nr. 2002/6211

Zum Umfang der Anwendung des Art. 5 § 3 KindUG

Auch wenn Urteile, in denen der Vater eines nichtehelichen Kindes lediglich zur Zahlung von Regelunterhalt verpflichtet worden ist, nicht unmittelbar nach Art. 5 § 3 KindUG umgestellt werden können, weil hier kein bestimmter Betrag zugesprochen wurde, kann der Antrag nach Art. 5 § 3 KindUG in einem anhängigen Verfahren auf Festsetzung des Regelunterhalts nach § 642a ZPO in seiner alten Fassung gestellt werden.

Normenkette:

BGB § 1612a ; ZPO § 642a a.F. ; KindUG Art. 5 § 2 Art. 5 § 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1320