I.
Der Antragsteller macht einen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverbundverfahren geltend.
Die Parteien haben am 21.1.1994 geheiratet. Bereits am ... 1992 war der gemeinsame Sohn F... geboren worden. Die Trennung der Parteien erfolgte im Jahr 2001. Der Scheidungsantrag ist der Antragsgegnerin am 11.9.2002 zugestellt worden.
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