OLG Dresden - Urteil vom 10.01.2003
10 UF 684/02
Normen:
BGB § 1603 ; InsO § 286 § 304 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1028
MDR 2003, 575
NJ 2003, 268
OLGReport-Dresden 2003, 397
ZInsO 2003, 244
ZVI 2003, 113
Vorinstanzen:
AG Meißen, vom 09.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 0279/02

Zumutbarkeit der Verweisung des Unterhaltsschuldners auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 10 UF 684/02

DRsp Nr. 2003/2814

Zumutbarkeit der Verweisung des Unterhaltsschuldners auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung

»1. Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung ist es in der Regel zumutbar, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., 304 InsO zu verweisen. 2. Unterhaltsrechtlich hat dies zur Folge, dass sich der Schuldner auf bestehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten nicht berufen kann.«

Normenkette:

BGB § 1603 ; InsO § 286 § 304 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Meißen vom 9. September 2002 ist überwiegend begründet.

1.