Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 31.07.2023 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Die Antragstellerin begehrt in der Hauptsache die Zahlung von Trennungsunterhalt.
Mit Beschluss vom 25.06.2020 bewilligte das Amtsgericht ihr hierfür Verfahrenskostenhilfe.
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