Die Parteien sind geschiedene Eheleute, die um den nachehelichen Unterhalt der Klägerin streiten. Sie haben 1974 geheiratet. Aus der Ehe sind die Töchter Claudia, geboren 1976, und Andrea, geboren 1980, hervorgegangen, die nach der Trennung, die im Dezember 1991 erfolgt ist, bei der Klägerin geblieben sind.
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