I.
Die Beteiligte zu 3. stellte mit notarieller Urkunde vom 24.01.2005 den Antrag auf Annahme der volljährigen Beteiligten zu 1. als Kind. Zugleich erklärte ihr Ehemann, der Beteiligte zu 2., ebenfalls notariell beurkundet die Einwilligung in die Annahme des Kindes durch seine Ehefrau.
Mit Beschluss vom 23.09.2005 hat das Amtsgericht Gummersbach die Kindesannahme durch die Beteiligte zu 3. wie beantragt ausgesprochen.
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