I.
Der Antragsteller hat am 8. Februar 2002 (erstmals) zu Protokoll Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - wohl für das seit Anfang 1999 anhängige Ehescheidungsverfahren nebst Folgesachen - gestellt und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Vordruck gemäß § 117 Abs. 4 ZPO vom 28. August 2002 erklärt.
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