OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 26.07.2005
5 UF 247/03
Normen:
BGB § 1408 Abs. 2 § 1587 Abs. 2 § 1587a Abs. 2 § 1587b Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 26 F 1856/02

Zur Bewertung von Rentenanwartschaften im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bestehen eines Ehevertrags

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.07.2005 - Aktenzeichen 5 UF 247/03

DRsp Nr. 2005/17440

Zur Bewertung von Rentenanwartschaften im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bestehen eines Ehevertrags

»Zur Bewertung von auf die (nicht veränderbare) Ehezeit bezogenen Anwartschaften nach dem BeamtVG, in der gesetzlichen Rentenversicherung und von Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes bei einem durch Ehevertrag gekürzten Zeitraum für die Berücksichtigung der Anwartschaften.«

Normenkette:

BGB § 1408 Abs. 2 § 1587 Abs. 2 § 1587a Abs. 2 § 1587b Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe: