Zur Bewertung von Rentenanwartschaften im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bestehen eines Ehevertrags
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.07.2005 - Aktenzeichen 5 UF 247/03
DRsp Nr. 2005/17440
Zur Bewertung von Rentenanwartschaften im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bestehen eines Ehevertrags
»Zur Bewertung von auf die (nicht veränderbare) Ehezeit bezogenen Anwartschaften nach dem BeamtVG, in der gesetzlichen Rentenversicherung und von Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes bei einem durch Ehevertrag gekürzten Zeitraum für die Berücksichtigung der Anwartschaften.«