I.
Die Parteien haben am . August 1986 geheiratet. Aus der Ehe ist der am . August 1987 geborene Kläger zu 2) hervorgegangen. Im Januar 1999 haben sich die Parteien getrennt. Der Kläger zu 2) wohnt seither im Haushalt der Klägerin zu 1) und wurde von dieser betreut. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 9. Februar 2005 - 20 F 586/99 - wurde die Ehe - seit demselben Tag rechtskräftig - geschieden.
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