OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.03.2006
6 UF 33/05
Normen:
BGB § 1361 § 1603 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Merzig - 20 F 278/99 UE/UK - 03.03.2005,

Zur Einkommensermittlung in Unterhaltssachen - keine Einkommensminderung bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 6 UF 33/05

DRsp Nr. 2007/7299

Zur Einkommensermittlung in Unterhaltssachen - keine Einkommensminderung bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit

1. Bei der Einkommensermittlung in Unterhaltssachen ist auf das dem Unterhaltszeitraum am nächsten liegende Jahreseinkommen abzustellen. 2. Hat der Unterhaltsschuldner zu verschiedenen Zeiten nur Arbeitslosengeld bezogen und macht er keine Angaben zu den Umständen, die zum Verlust des Arbeitsplatzes geführt haben, kann er sich unterhaltsrechtlich nicht auf eine Einkommensminderung berufen und muss sich entsprechende fiktive Einkünfte in Höhe seines bisherigen Verdienstes anrechnen lassen.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1603 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien haben am . August 1986 geheiratet. Aus der Ehe ist der am . August 1987 geborene Kläger zu 2) hervorgegangen. Im Januar 1999 haben sich die Parteien getrennt. Der Kläger zu 2) wohnt seither im Haushalt der Klägerin zu 1) und wurde von dieser betreut. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 9. Februar 2005 - 20 F 586/99 - wurde die Ehe - seit demselben Tag rechtskräftig - geschieden.