I.
Die Beschwerdeführer sind die Eltern des am 29.4.2000 geborenen Kindes J S. Den Eltern wurde durch Beschlüsse des Amtsgerichts vom 28.9. und vom 2.10.2000 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für J entzogen, weil der Verdacht entstanden war, dass die in den ersten Lebensmonaten J vorhandene Durchfallerkrankung durch die Kindesmutter verursacht worden war. J lebte anschließend zunächst in einer Pflegefamilie, später in einer Einrichtung. Wegen des weiteren Sachverhaltes wird zunächst auf den angefochtenen Beschluss verwiesen.
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