I.
Die Parteien, deren am 16. Juni 1998 geschlossene Ehe durch insoweit rechtskräftiges Verbundurteil vom 8. Juni 2005 geschieden wurde, streiten im Berufungsrechtszug noch über den von der Antragstellerin geltend gemachten Zugewinnausgleich.
Unterstreitig verfügte der Antragsgegner im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (9. Juli 1999) über folgendes aktives Endvermögen:
Grundbesitz B ... Straße: 150.000,00 DM
Wert des Grundstücksanteils einer tierärztlichen Praxis: 3.343,00 DM
Forderung des Antragsgegners gegen die Antragstellerin: 6.000,00 DM
Bausparvertrag bei der D ...: 18.046,58 DM
Aktien: 1.171,73 DM
Pferd "T ...": 3.500,00 DM
Bauwagen: 3.000,00 DM
Motorrad "Schwalbe": 400,00 DM
Traktor "Deutz": 3.500,00 DM
Summe: 258.961,31 DM (= 132.404,82 EUR)
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