OLG Thüringen - Urteil vom 25.01.2001
1 UF 340/00
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 § 1567 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 99 (LSe)

Zur Frage des Getrenntlebens

OLG Thüringen, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 1 UF 340/00

DRsp Nr. 2002/6315

Zur Frage des Getrenntlebens

1. Voraussetzung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt ist das völlige Getrenntleben der Ehegatten. 2. Geringe Gemeinsamkeiten, die sich als unwesentlich darstellen (hier: das dem trennungswilligen Ehegatten aufgedrängte Putzen der gemeinsamen Wohnung und Waschen der Wäsche), stehen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 § 1567 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 99 (LSe)