I.
Die Parteien streiten im Rahmen des Scheidungsverbundes um die Verpflichtung des Antragstellers zur umfassenden Auskunft über sein Endvermögen zum Zwecke der Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruchs.
Die Antragsgegnerin ist am 22. September 1969 geboren, der Antragsteller am 14. April 1966. Am 23. August 1996 haben die Parteien geheiratet. Zu dieser Zeit war die Antragsgegnerin im 6. Monat schwanger. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, geboren 1996, 2000 und 2002. Im Mai 2003 haben sich die Parteien in der Weise voneinander getrennt, dass der Antragsteller aus dem ehelichen Einfamilienhaus ausgezogen ist. Die drei Kinder leben im Haushalt der Mutter. Im Zeitpunkt der Eheschließung war der Antragsteller geschäftsführender Mitgesellschafter eines Autohauses in Q, die Antragsgegnerin war Studentin, schrieb an ihrer Diplomarbeit im Fach Psychologie.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|