KG - Beschluss vom 21.11.2005
16 WF 198/05
Normen:
ZPO § 645 § 648 Abs. 1 Nr. 1 § 652 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 08.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 165 FH 2392/04

Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt

KG, Beschluss vom 21.11.2005 - Aktenzeichen 16 WF 198/05

DRsp Nr. 2006/694

Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt

»Im vereinfachten Verfahren kann Unterhalt nicht für Zeiten festgesetzt werden, in denen die Parteien in einem Haushalt gelebt haben. Die darauf gestützte Rüge der Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens kann auch erstmals in der Beschwerde erhoben werden.«

Normenkette:

ZPO § 645 § 648 Abs. 1 Nr. 1 § 652 Abs. 2 Satz 1 ;

Gründe:

1.