I.
Der Erblasser ist am 12.7.1994 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Im Hinblick auf die unübersichtliche wirtschaftliche Situation des Nachlasses ordnete das Nachlaßgericht auf Antrag der Erben am 12.9.1994 Nachlaßverwaltung an und bestellte den Beteiligten zu 5, einen Rechtsanwalt, zum Nachlaßverwalter. Nachdem es bei der Nachlaßabwicklung zu Problemen gekommen war, wurde am 14.3.1995 der Beteiligte zu 4 zum Gegenverwalter bestellt. Am 31.7.1995 wurde der Beteiligte zu 5 auf seinen Wunsch entlassen und der Beteiligte zu 3 als neuer Nachlaßverwalter bestellt.
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