KG - Beschluss vom 23.01.2007
1 W 430/03
Normen:
FGG § 70e ; BGB § 1904 § 1906 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1127
KGReport 2007, 736
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 05.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 83 T 118/02
AG Mitte - 54 XVII Z 148,

Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung - Begutachtung durch Arzt im Praktikum verfahrensfehlerhaft

KG, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen 1 W 430/03

DRsp Nr. 2007/4227

Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung - Begutachtung durch Arzt im Praktikum verfahrensfehlerhaft

1. Die Erforderlichkeit einer Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Zur Durchführung einer Heilbehandlung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. 2 Die Auswahl eines Arztes im Praktikum zur Erstellung des nach § 70 e FGG erforderlichen Gutachtens für eine Unterbringungsmaßnahme durch das Vormundschaftsgericht ist verfahrensfehlerhaft, da hierfür nur ein Arzt mit Erfahrungen im Fachbereich der Psychatrie in Frage kommt. Dieser Fehler kann nur geheilt werden, wenn er nicht entscheidungserheblich ist. Das ist der Fall, wenn ein qualifizierter Mediziner sich den Inhalt des Gutachtens in einer vom Gericht angeforderten Stellungnahme zu eigen macht.

Normenkette:

FGG § 70e ; BGB § 1904 § 1906 ;

Entscheidungsgründe: