Die Klägerin nimmt den Beklagten im Wege de Stufenklage auf Zahlung von Trennungsunterhalt ab April 2002 in Anspruch. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt "für den ersten Rechtszug (Stufe 1: Auskunft und Stufe 2: Leistung ab 4/02 i.H.v. 287,35 EURO monatlich)".
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