Mit Beschluß vom 28.9.1995 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene einen Betreuer mit den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung (einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung) und Vermögenssorge (einschließlich der Entscheidung über die Wohnungsauflösung).
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