I.
Mit Verbundurteil vom 29.05.2008 hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen diese ihr am 12.06.2008 zugestellte Entscheidung hat die Beteiligte Ziffer 3. am 08.07.2008 Beschwerde eingelegt mit der Begründung, das Amtsgericht habe die Versorgungsanrechte der Antragsgegnerin in der Zusatzversorgung im Hinblick auf die erfolgte Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente unrichtig bewertet.
II.
Die Beschwerde ist gemäß §§ 629 a Abs. 2 Satz 1,
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