Die von Rechtsanwältin A., D., im Namen der Klägerin gegen das am 28.07.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Velbert eingelegte Berufung wird auf Kosten der Verfahrensbevollmächtig-ten als unzulässig verworfen.
Der auf den 15.04.2011, 08.45 Uhr, anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
Beschwerdewert: 21.585,10 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|