I.
Die Parteien sind deutsche Staatsangehörige und haben am 07.07.2000 vor dem Standesbeamten des Standesamtes in B. unter der Heiratsregisternummer 37/2000 die Ehe geschlossen.
Aus ihrer Ehe ist das Kind M. Sch. , geb. am 05.12.2005, hervorgegangen.
Seit dem 24.04.2005 leben die Ehegatten voneinander getrennt.
Am 15. März 2004 schlossen sie in einem notariell beurkundeten Ehevertrag den Versorgungsausgleich aus. Insoweit wird auf Bl. 16 d. A. Bezug genommen.
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