OLG Köln - Beschluss vom 27.11.1997
14 WF 160/97
Normen:
ZPO § 42 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Euskirchen, - Vorinstanzaktenzeichen F 66/94

Zurückweisung eines AblehnungsgesuchsRüge einer unverhältnismäßigen VerfahrensdauerBestimmte Rechtsauffassung eines Richters kein Ablehnungsgrund

OLG Köln, Beschluss vom 27.11.1997 - Aktenzeichen 14 WF 160/97

DRsp Nr. 2022/7440

Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Rüge einer unverhältnismäßigen Verfahrensdauer Bestimmte Rechtsauffassung eines Richters kein Ablehnungsgrund

Tenor

Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen die Richterin am Amtsgericht A wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 42 Abs. 2;

Gründe