Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 24.10.2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein im Stufenverfahren betriebenes Trennungsunterhaltsverfahren.
Mit Antragsschrift vom 22.09.2022 hat sie unter anderem unter Ziffer 2. den Antrag angekündigt, den Antragsgegner zu verpflichten, "Auskunft zu erteilen über seine gesamten Einkünfte, ohne Rücksicht auf deren Steuerbarkeit oder Nichtsteuerbarkeit und ohne Rücksicht darauf, ob sie ganz oder teilweise steuerfrei sind oder der Abgeltungssteuer unterliegen, getrennt für die Monate August 2021 bis einschließlich Juli 2022".
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