BSG - Urteil vom 07.11.2000
B 1 SF 1/99 R
Normen:
GG Art. 6 Abs. 4 ; MuSchG § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LSG Mainz - L 5 K 33/98 - 21.01.1999,
SG Speyer, vom 05.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 75/96

Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

BSG, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen B 1 SF 1/99 R

DRsp Nr. 2001/8137

Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

1. § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG kann nicht auf Fallgestaltungen erstreckt werden, in denen Frauen den Zuschuß von ihrem Arbeitgeber aus anderen als den dort genannten Gründen nicht erhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 4 ; MuSchG § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.