I. Die Klägerin ist im Rahmen einer privaten Familienversicherung, deren Versicherungsnehmer der Beklagte, ihr Ehemann, ist, bei einer Krankenversicherungsanstalt mitversichert. Sie macht geltend, der Beklagte habe Versicherungsleistungen der Krankenkasse, darunter auch Krankenhaustagegelder, die zu ihren Gunsten angefallen seien, abredewidrig teils anderweit verbraucht, teils von der Krankenversicherung schuldhaft nicht eingefordert. Sie werde nunmehr vom Krankenhausträger für die erbrachten Leistungen nebst aufgelaufener Zinsen und Verfahrenskosten in Anspruch genommen. Sie fordert von dem Beklagten Befreiung von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Krankenhaus einschließlich Zinsen und Kosten sowie Auszahlung der Krankenhaustagegelder.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|