Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen
BGH, Beschluß vom 05.06.2002 - Aktenzeichen XII ZB 74/00
DRsp Nr. 2002/9927
Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen
»a) Zur Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem Minderjährigenschutzabkommen, wenn bereits vor einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen Schutzmaßnahmen im Heimatstaat beantragt oder vorbereitet worden sind.b) Zur Anwendbarkeit des Grundsatzes der perpetuatio fori auf die internationale Zuständigkeit.«